Kündigungsrecht
Der Austritt aus dem Verein kann nach mindestens ein-jähriger Mitgliedschaft jeweils zum 31. Dezember erfolgen. Der Kündigungswunsch muss dem Verein durch das Mitglied selbst bzw. bei Minderjährigen durch deren Erziehungs-berechtigte in Schriftform, in elektronischer Form oder in Textform bis spätestens 31. Dezember mitgeteilt werden.
Informationen und Downloads (Corona)
Hier findet Ihr aktuelle Dokumente zum Thema Corona
Teilnehmerliste Stand: 31.05.2021










































